Von unserem Immobilienbüro angefertigte Verkehrswertgutachten oder Kurzbewertungen werden unter Anwendung der aktuellen anerkannten Methoden der Immobilienbewertung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gefertigt und erfüllen damit höchste Ansprüche.
- Einfamilienhäuser/ Zweifamilienhäuser
- Doppel- und Reihenhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnanlagen/ Hochhäuser
- Eigentumswohnungen
- weitere Arten von Wohnimmobilien auf Anfrage
- Büro
- Praxis
- Logistik- und Hallenflächen
- Handels- und Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen und Werkstätten
- weitere Arten von Gewerbeimmobilien auf Anfrage
- Rohbauland
- Acker- und Grünland
- Bauerwartungsland
- Baureifes Land
- weitere unbebaute Grundstücke auf Anfrage
Kurzgutachten: die sichere, schnelle und transparente Lösung,
wenn es um den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie geht.
Ämter & Gerichte: (Zwangsvollstreckungen, Erbfälle, etc.)
Kurzgutachten – Ideal beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück)
Das Kurzgutachten liefert Ihnen schnell und transparent alle relevanten Eckdaten zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
Großer Vorteile: kurze Lieferzeit, pauschale und übersichtliche Preise.
Immobilienbewertung – fachmännisch erstelltes Gutachten über den Verkehrswert eines Hauses/ Wohnung/ Grundstück
Entscheidend für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie ist der Preis. Doch nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Scheidung, Erbstreitigkeiten oder Zwangsversteigerungen muss der Wert eines Objektes fachmännisch ermittelt werden.
Je nach Art von Immobilie wenden wir das dafür vorgesehene Verfahren und Richtlinien an. In Deutschland genormten Verfahrensarten: Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren
Sie erhalten für uns ein rechtssicheres Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Erstellung von Gutachten für private Auftraggeber
Wir erstellen Gutachten für private Auftraggeber (z.B. bei Scheidung, Immobilienverkauf, Erbfall, Nachlass), für Unternehmen z.B. Banken und Versicherungen
Gerichtsgutachten – Erstellung von Gutachten für das Gericht, Anwälte, Nachlass, Erbfall, etc.
Auftraggeber für Gerichtsgutachten sind entweder das Amtsgericht, das Landgericht oder das Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof auf direktem Weg, oder über die für den gewählten Sachverständigen zuständige Handwerkskammer.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Kontaktaufnahme?
Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen in Form einer unverbindlichen und kostenfreie Anfrage über unser unten stehendes Kontaktformular.
Wir werden Sie dann schnellstens kontaktieren und ebenfalls kostenfrei und unverbindlich informieren und beraten zum Thema Gutachtenerstellung von Immobilien