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Dominik Kassel. Zertifizierter Sachverständiger in Karlsruhe nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung & Grundstücke. Gutachter Karlsruhe, Nachlass, Erben, Scheidung, Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Ettlingen, Rheinstetten, Rastatt
Kostenloser Finanzamt-Check · § 198 BewG

Bewertet das Finanzamt Ihre Immobilie zu hoch?

Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt einen pauschal berechneten Wert an – ohne Besichtigung, ohne Blick auf Zustand und Belastungen. In 2 Minuten sehen Sie, wie viel Steuer Sie dadurch möglicherweise zu viel zahlen.

Ihr AnlassSchritt 1 von 5

Worum geht es bei Ihnen?

Davon hängt ab, welche Freibeträge und Steuersätze gelten.

ErbschaftEine Immobilie wurde vererbt
SchenkungÜbertragung zu Lebzeiten
VorsorgeIch plane und möchte wissen, was droht
Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und Sonstige 20.000 € – jeweils pro Empfänger.
Wichtig: Jeder Empfänger hat einen eigenen Freibetrag. Zwei Kinder können zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten.
€
Bankguthaben, Depot usw. – verbraucht ebenfalls Freibetrag.
Bitte wählen Sie Anlass und Verhältnis aus.

Ihre Immobilie

Die Grunddaten, aus denen das Finanzamt seinen Wert berechnet.

Einfamilienhausauch Doppelhaushälfte, Reihenhaus
Zweifamilienhauszwei Wohneinheiten
Eigentumswohnungeine Wohnung im Haus
Mehrfamilienhausab drei Wohneinheiten
Bei Kernsanierung: Jahr der Sanierung eintragen.
m²
m²
Bei Eigentumswohnung: anteilige Fläche laut Teilungserklärung (z. B. 800 m² × 120/1000 = 96 m²).
€/m²
Kostenlos abrufbar unter BORIS-BW. Karlsruhe-Stadt meist 500–1.500 €/m², Umland 250–700 €/m².
Bitte füllen Sie alle Felder zur Immobilie aus.

Nutzung und Ertrag

Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser bewertet das Finanzamt nach dem Ertrag.

Selbst genutztoder aktuell leerstehend
Vermietetganz oder überwiegend
Teilweise vermietetgemischt
€
Ohne Nebenkosten. Bei Selbstnutzung: die ortsübliche Miete, die Sie erzielen könnten.
Bitte wählen Sie die Nutzung und tragen Sie die Miete ein.

Was das Finanzamt nicht sieht

Genau hier liegt der Unterschied zwischen pauschalem Wert und tatsächlichem Verkehrswert.

Gepflegtlaufend modernisiert, kein Stau
Leichter StauBäder, Fenster oder Heizung älter
Deutlicher Staumehrere Gewerke fällig, Dach/Heizung alt
ErheblichKernsanierung nötig, Baumängel, Feuchtigkeit
Neinkeine eingetragenen Rechte
JaWohnrecht, Nießbrauch, Leibrente
LageLärm, Hauptstraße, Gewerbe nebenan
DenkmalschutzAuflagen bei Sanierung
Grundstückungünstiger Zuschnitt, Altlast, Hanglage
Bitte wählen Sie den Zustand und beantworten Sie die Frage zu Rechten Dritter.

Ihr Ergebnis ist berechnet.

Wir zeigen es Ihnen sofort und senden es Ihnen zusätzlich als Zusammenfassung per E-Mail.

Kostenlos und unverbindlich.Sie erhalten Ihre Auswertung – kein Abo, kein Newsletter-Zwang, kein Anruf ohne Ihre Zustimmung.

Bitte Name, gültige E-Mail-Adresse und Einwilligung angeben.
Ihre Einschätzung

So viel Steuer zahlen Sie voraussichtlich zu viel

–
mögliche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer-Ersparnis mit anerkanntem Gutachten

⚠ Diese Einschätzung basiert auf Ihren Angaben und den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes. Den belastbaren Verkehrswert ermitteln wir nach unserer Vor-Ort-Besichtigung – als Gutachten, das das Finanzamt anerkennt.

So setzt sich Ihr Ergebnis zusammen
Warum unser Gutachten den Unterschied macht
Anerkannt nach § 198 BewGZertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) – das Finanzamt muss ein solches Gutachten berücksichtigen.
Vor Ort, nicht vom SchreibtischWir besichtigen jede Immobilie persönlich in Karlsruhe und Umgebung. Zustand und Belastungen fließen mit Nachweis ein.
Festpreis, keine ÜberraschungVerkehrswertgutachten ab 2.000 € inkl. MwSt. – Sie wissen vorher, was es kostet und was es Ihnen bringt.

Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung ist eine vereinfachte Orientierung auf Basis Ihrer Angaben und der typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes (Stand 2026). Sie ersetzt weder den Steuerbescheid noch ein Gutachten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt vorrangig das Vergleichswertverfahren an, wenn Vergleichspreise vorliegen – der tatsächliche Ansatz kann abweichen. Steuerbefreiungen (z. B. Familienheim) und Nachlassverbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Ob ein Gutachten anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

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