Erfahrungen & Bewertungen zu Dominik Kassel Immobilienbewertung
Dominik Kassel. Zertifizierter Sachverständiger in Karlsruhe nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung & Grundstücke. Gutachter Karlsruhe, Nachlass, Erben, Scheidung, Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Ettlingen, Rheinstetten, Rastatt

Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.

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Re-Zertifizierung Dominik Kassel Sachverständiger Immobilienbewertung Karlsruhe
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Zulässigkeit der Gutachten vor Gericht: “Zertifizierte Sachverständiger” sind gleichgesetzt mit dem “Öffentlich bestellten Sachverständiger”

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der
zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis
der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag,
einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde
zurückgewiesen.

In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein
Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung
eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein
öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen – allerdings handle es sich hierbei nur um eine
Ordnungsvorschrift.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit
einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des
Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245
§404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom
19.07.2017 wurde somit bestätigt.

Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie
bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in
jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.

QUELLE: Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

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