Erstellung von Gutachten für private Auftraggeber, Unternehmen und z.B. Banken und Versicherungen
Wir erstellen Gutachten sowohl für private Auftraggeber (z.B. bei Scheidung, Immobilienverkauf, Erbfall, Nachlass), für Unternehmen z.B. Banken und Versicherungen
Was ist ein Privatgutachen?
Beim Privatgutachten wendet sich der privater Auftraggeber direkt an den Sachverständige. Hierbei sollen – wenn möglich – Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen bei Scheidung, Erbfall, Erbengemeinschaften, Vermögensübersicht, Kauf oder Verkauf einer Immobilie außergerichtlich geklärt werden.
In erster Linie geht es dabei um
- Klarheit und Transparenz zu verschaffen
- Kosten zu sparen (Gerichtsverhandlung)
Klarheit und Transparenz
Gerade bei einer Scheidung oder Todesfall (Erbengemeinschaft) verschafft ein Gutachten vom zertifizierten Sachverständiger die Basis für weitere Vorgehensweisen.
Dabei spielen vor allem die folgenden Eigenschaften des Gutachters eine wichtige Rolle, den der Sachverständiger bewertet
- neutral
- unparteiisch
- objektiv
- ohne Emotionen
Die Hinzuziehung einer “Dritten Person” sorgt somit für ein unabhängiges Wertgutachten in einer solchen Situation
(Gerichts) Kosten sparen
Vergleicht man die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens mit den Kosten einer Gerichtsverhandlung, wird schnell klar, warum die Einholung eines Gutachtens immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Einsparung der Kosten für diese außergerichtliche Kosten sind enorm.
Bei Privataufträgen vereinbaren wir, nach Konkretisierung des Auftrages, ein Pauschalhonorar auf der Grundlage der Honorartabelle
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